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   OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16   

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https://dejure.org/2017,59628
OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16 (https://dejure.org/2017,59628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2017 - 10 U 45/16 (https://dejure.org/2017,59628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2017 - 10 U 45/16 (https://dejure.org/2017,59628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB
    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16
    Dies war unbedenklich, weil es nur zu Gunsten der Kläger wirkte (dazu BGH, Urteile vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, Rn. 30, 31; vom 16.5.2017 - XI ZR 586/15, Rn. 24), dass die Voraussetzungen des Fristbeginns eingeschränkt und auf die Zurverfügungstellung der "Vertragsurkunde" oder einer "Abschrift der Vertragsurkunde" reduziert wurden (OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 26.06.2017 - 10 U 98/16).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16
    Der Satz "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer (...) ∙ die Vertragsurkunde oder eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wurde" lässt klar erkennen, dass es eines von beiden Vertragsparteien unterzeichneten schriftlichen Originals des Vertrags bedarf, da dies dem vom Gesetzgeber in § 355 Abs. 2 S. 3 BGB a.F. verwendeten Begriff der "Vertragsurkunde" entspricht und insbesondere nicht dahin ausgelegt werden kann, er meine in einem bestimmten Kontext den schriftlichen Vertragsantrag des Darlehensgebers (BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16 -, Rn. 14).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16
    Dies war unbedenklich, weil es nur zu Gunsten der Kläger wirkte (dazu BGH, Urteile vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, Rn. 30, 31; vom 16.5.2017 - XI ZR 586/15, Rn. 24), dass die Voraussetzungen des Fristbeginns eingeschränkt und auf die Zurverfügungstellung der "Vertragsurkunde" oder einer "Abschrift der Vertragsurkunde" reduziert wurden (OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 26.06.2017 - 10 U 98/16).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16
    Aus der von den Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2009 (Az.: XI ZR 33/08) folgt nichts Abweichendes.
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16
    Formularverträge müssen für verschiedene Vertragsgestaltungen offen sein, weshalb eine Widerrufsbelehrung nicht generell unwirksam ist, weil sie Elemente enthält, zu deren Aufnahme der Unternehmer nicht verpflichtet ist (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16, Rn. 9).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16
    Die Belehrung muss sich daher innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch deutlich herausheben (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08, Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 19 U 160/15

    Darlehen: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 355 II 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 10 U 45/16
    Der Satz "Dies kann dazu führen, dass der Darlehensnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss" ist aber inhaltlich auch für Finanzdienstleistungen zutreffend, die nicht im Wege des Fernabsatzes vereinbart worden sind, er ist dann lediglich nicht aufklärungspflichtig (OLG Frankfurt, Verfügung vom 21. Dezember 2015 - 19 U 160/15, Rn. 50 ff.).
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